Lebensräume von Moosen und Flechten

Großlebensräume von Moosen und Flechten

Moose und Flechten kommen in fast allen mitteleuropäischen Lebensräumen in unterschiedlicher Abundanz vor. Ausnahmen mit sehr wenig Moosen und Flechten sind lediglich marine und limnische Wasserpflanzengesellschaften, annuelle Queller-Fluren, Spülsaumvegetation und teilweise das intensiv genutzte Wirtschaftsgrünland.

Wichtige terrestrische Lebensräume sind allen voran naturnahe Wälder, besonders Nadel-, Feucht- und Bergwälder, Krummholzvegetation, Moore, Zwergstrauchheiden, alpine Rasen, planar-montane Mager- und Felsrasen, Dünen und selbst Äcker. Moose und Flechten dominieren nur selten, sondern führen ein eher bescheidenes Dasein auf Erde, Felsen, Steinen, Baumrinde, und morschem Holz.

Naturnahe Wälder

Naturnahe Wälder sind die bedeutendsten Lebensräume für Moose und Flechten in Mitteleuropa

Flechten-Kiefernwälder

Flechten-Kiefernwälder haben eine große Bedeutung als Lebensraum für Strauchflechten.

Torfmoos-Moore

Torfmoos-Moore sind die bekanntesten Lebensräume, in denen Moose sogar zur Dominanz kommen. Die Moose, unter ihnen vor allem die Torfmoose, sorgen für bunte Farbaspekte wie in keinem anderen Lebensraum.

Flachmoore

Flachmoore sind besonders für eine Reihe bedrohter Moose ein wichtiger Lebensraum. Der Grad der Vernichtung von Flachmooren geht Gebietsweise an die 99 % der ehemaligen Bestände.

Zwergstrauchheiden

Zwergstrauchheiden sind für Moose und Flechten ein attraktiver Lebensraum

Fließgewässer

Auch an und in Fließgewässern, besonders an Bachsteinen und morschem Holz, gibt es zahlreiche spezialisierte Moose und Flechten.
Lebensräume von Moosen und Flechten

Sonderlebensräume von Moosen und Flechten

Moose und Flechten gehören zu den „Erfindern des Landlebens“ vor ca. 500 Mio. Jahren. Sie haben im Laufe der Evolution gelernt, auf nacktem Fels, der Rinde lebender Bäume und Sträucher, und auf verschiedenen Typen von morschem Holz zu existieren. Hier bilden sie oft markante Ökosysteme, die sehr oft nur aus Moosen, Flechten, Algen und Mikroorganismen bestehen, und das von der Ebene bis auf die höchsten Gipfel der Alpen. Moose bevorzugen dabei schattige, luftfeuchtere Lagen, während Flechten eher an sonnigen und trockenen Standorten konkurrenzfähig sind. 

Silikatfelsen

Auf Silikatfelsen trifft man eine artenreiche Moos- und Flechtenflora.
Schieferfelsen in den Niederen Tauern / Steiermark | © Christian Berg
Kalkfelsen im Grazer Bergland / Steiermark | © Christian Berg

Karbonatfelsen

Karbonatfelsen weisen eine sehr spezielle Moos- und Flechtenflora auf.

Borke lebender Bäume

Moose und Flechten an der Borke lebender Bäume nennt man Epiphyten.
Borke lebender Baeume Buchenstamm im Wald / Steiermark | © Christian Berg

Gefährdungsursachen von Moosen und Flechten

Die Gefährdung von Moosen und Flechten wird in Roten Listen dokumentiert.

Hier die wichtigsten Links zu Roten Listen und zur Gefährdung der Moose und Flechten Mitteleuropas:
Rote Liste der Moose und Flechten Deutschlands:

https://www.rote-liste-zentrum.de/

Rote Liste der Moose der Schweiz:

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/publikationen-studien/publikationen/rote-listegefaehrdeten-arten-moose.html

Rote Liste der Flechten der Schweiz:

https://www.wsl.ch/land/genetics/swisrote-de.ehtml

Die letzte Roten Listen Österreichs stammen aus dem Jahre 1999

Die Rote Liste der Flechten Österreichs

https://www.zobodat.at/pdf/Gruene-Reihe-Lebensministerium_10_0187-0223.pdf

Die Rote Liste der Moose Österreichs

https://www.zobodat.at/pdf/Gruene-Reihe-Lebensministerium_10_0157-0171.pdf

Dafür gibt es auf Länderebene einige jüngere Rote Listen:
Rote Liste der Moose Oberösterreichs:
https://www.zobodat.at/pdf/STAPFIA_0100_0001-0247.pdf

Rote Liste der Moose Kärntens:
https://www.naturwissenschaft-ktn.at/verlag/publikationen-shop#!/Rote-Liste-der-Moose-K%C3%A4rntens/p/100411868/category=20467151

Rote Liste der Moose Niederösterreichs:
https://www.zobodat.at/pdf/WM_24_0007-0126.pdf 

Rote Liste der Moose Vorarlbergs:
https://www.inatura.at/forschung-online/RL-08_moose.pdf

Liste der Moose Wiens:
https://www.mdpi.com/2223-7747/12/16/3002

Habitatzerstörung

Habitatzerstörung durch Versiegelung, Aufschüttung, Abgrabung, Umbruch ist eine irreversible Zerstörung von Natur, der auch, meistens völlig unbeachtet, viele Populationen von Flechten und Moosen zum Opfer fallen. In Deutschland sind 6,54 % der Fläche versiegelt, das sind 23386 km², was ungefähr der Fläche Meckenburg-Vorpommerns entspricht. In Österreich beträgt die tägliche Versieglungsrate 11 Hektar.
Habitatzerstörung Bau der A 20 westlich Rostock / Mecklenburg Vorpommern | © Christian Berg
Das Göldenitzer Moor bei Rostock in den 80er Jahren / Mecklenburg Vorpommern | © Christian Berg

Zerstörung von Feuchtgebieten

Feuchtgebiete gelten als unproduktiv und wurden spätestens seit der Erfindung der Dampfmaschine trockengelegt. Waren die Feuchtgebiete Moore, wurden manche danach ausgetorft, um den Torf als billigen Füllstoff für Gartenerde zu verschwenden.

Eutrophierung von Böden und Gewässern

Nach wie vor ist die Überdüngung unserer Landschaft das gravierendste Problem für pflanzliche Organismen. Nährstoffverfügbarkeit ist ein wichtiger Regelbaustein von Ökosystemen; sind Nährstoffe im Übermaß vorhanden, kollabiert das System.
Ablagerung von Gruenschnitt / Mecklenburg-Vorpommern | © Christian Berg
Ein alter Steg 2 m über der Wasseroberfläche Brandenburg | © Christian Berg

Trockenlegung der Landschaft

Besonders Moose sind stark an Feuchtlebensräume gebunden, die weltweit von der Trockenlegung der Landschaft zum Zwecke der Landwirtschaftlichen Nutzung oder Bebauung bedroht sind.

Aufgabe vorindustrieller Wirtschaftsweisen

Viele Moose und Flechten haben sich an die Wirtschaftsweise oder Materialien aus der vorindustriellen Zeit angepasst. Typische „aussterbende“ Lebensräume sind Magerrasen, Zwergstrauchheiden, typische Wirtschaftsweisen sind Hütehaltung von Mischherden, Fehmelwirtschaft (Entnahme der Größten), Düngung mit Festmist, Auswinterung von Teichen, Dreifelderwirtschaft mit Brache und vieles mehr.
Aufgabe vorindustrieller Wirtschaftsweisen Hütehaltung einer Schafherde Thüringen | © Christian Berg
Moderne Wege übers Land Brandenburg | © Christian Berg

Beseitigung von Landschaftsstrukturen aller Art

Die Vergrößerung der Agrarschläge sowie die verkehrsgerechte Umgestaltung der Landschaft hat zum Verlust zahlreicher Bäche, Kleingewässer, Hecken, Steinhaufen, Feldgehözen, Einzelbäumen, Sandentnahmen usw. geführt, die einst artenreiche Habitate von Moose und Flechten waren.

Intensivierung der Landnutzung

Die Intensivierung der Landnutzung ist zum großen Teil ein Überbegriff für viele der genannten Ursachen wie Überdüngung und Entwässerung. Statt Erträge zu optimieren und dabei die Umwelt zumindest zu schonen, hat man Erträge maximiert und die Umwelt dabei als Nebenprodukt zum Nulltarif zerstört.
Intensivierung der Landnutzung Der K700, ein-Symbolsowjetischer Großraumwirtschaft / Sachsen Anhalt | © Christian Berg
Ordnungssinn im Siedlungsraum Grüne Wüste als Garten Niedersachsen | © Christian Berg

Ordnungssinn im Siedlungsraum

Durch die Trennung von Agrarproduktion und Wohnort und die quasi vollständige Abschaffung der privaten Kleintierhaltung sind in unseren Dörfern mehr und mehr urbanisiert. Die Ordnungsvorstellungen der Stadt werden übernommen, das Dorf verkommt zur Vorstadt. Moose und Flechten leiden dabei besonders unter der Sanierung alter Mauern und Gebäude. Heute werden „altbemooste Steine“, beispielsweise auf Friedhöfen, die in alten Liedern noch als Inbegriff der romantischen Naturverbundenheit besungen wurden, als Störfaktoren beseitigt, alte Mauern und Dächer werden so saniert, dass sich Moose und Flechten gar nicht mehr ansiedeln können.

Umwelt- und Luftverschmutzung

Die älteren werde sich noch an den “Sauren Regen“ in den 1980er Jahren erinnern, der ganze Landstriche, besonders im Ruhrgebiet, in Ostdeutschland, Süd-Polen und der heutigen Tschechischen Republik vollständig von epiphytischen Flechten und Moosen befreit hat. 

Diese Sache konnte mit massiven Abgasreinigungsanlagen wieder verbessert werden, trotzdem sind besonders die epiphytischen Flechten und Moose immer noch der Luftverschmutzung ausgesetzt. Deshalb kann man sie auch sehr gut als Bioindikatoren zur Überwachung der Luftqualität einsetzen.

Das Steinkohlekraftwerk in- Rostock / Mecklenburg Vorpommern | © Christian Berg
Intensive Forstwirtschaft Forstschäden durch intensive Forstwirtschaft Steiermark | © Christian Berg

Intensive Forstwirtschaft

Die heutigen Alterklassenwälder sind der moderne Gegenentwurf zum naturnahen Wald. Die intensive Bewirtschaftung einer oder weniger Baumarten mit gleich alten Individuen hat nur sehr wenig mit dem unglaublich vielfältigen Ökosystem Wald zu tun. Im Deutschen kennt man dafür das Wort „Forst“. Mit intensiver Forstwirtschaft einhergehen überhöhte Wildbestände, Kahlschlagwirtschaft, die Verwendung nicht natürlich vorkommender Baumarten sowie hohe Ernteschäden am Boden und an der Krautschicht durch Einsatz von Großtechnik einher, zunehmend auch der Einsatz von Agrochemikalien.

Kommerzielles Sammeln

Sowohl Moose als auch Flechten sind, je nach Mode, Sammelobjekte für Dekozwecke, aber auch für Gärtnereien. Für jedes gewerbsmäßige Sammeln wird eine Genehmigung von der zuständigen Naturschutzbehörde benötigt.
Kommerzielles Sammeln Deko-Kugeln als Hunderten Leucobryum | © Christian Berg
Mangelndes Wissen bei Behörden Rodung letzter Auwaldreste an der Mur bei Graz / Steiermark | © Christian Berg
Gefährdungsursachen von Moosen und Flechten:

Mangelndes Wissen bei Behörden und Legislative

Gerade Moose und Flechten, die wenig im Fokus der Öffentlichkeit und der Behörden stehen, gehen oft als Kollateralschäden verloren. Hier sind es bisweilen sogar Klimaschutzprojekte wie Wasserkraftwerke und Windkraftanlagen auf Bergkuppen, bei denen die Behörden ungewollt den Naturschutz gegen den Klimaschutz ausspielen.

Empfehlungen zum schonenden wissenschaftlichen Sammeln

• Da viele Moos- und Flechtenarten gefährdet sind, sammeln Sie bitte nur dann Material, wenn Sie es zum Bestimmen brauchen. Oft reicht als Beleg auch ein aussagekräftiges Foto (siehe hier).
• Als Belegmaterial oder zur sicheren Artbestimmung genügen kleine Proben.
• Belassen Sie mindestens 80 % eines Lagers oder Polsters in der Natur!

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Empfehlungen zum schonenden wissenschaftlichen Sammeln | © Christian Berg
Rechtlicher Schutz von Moosen und Flechten in Deutschland

Artenschutz in Deutschland

Der Artenschutz ist in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG [1]) geregelt.
Es umfasst nach § 37 BNatSchG u. a.
• den Schutz von Pflanzen wild lebender Arten (als Pflanzen i. S. d. Gesetzes gelten auch Moose, Flechten und Pilze).
• den Schutz der Lebensstätten und Biotope wild lebender Pflanzenarten sowie
• die Wiederansiedlung von Pflanzen wild lebender Arten.
Es wird zwischen Allgemeinem und den Besonderem Artenschutz unterschieden.

Rechtlicher Schutz von Moosen und Flechten in Deutschland

Allgemeiner Artenschutz

Der Allgemeine Artenschutz umfasst grundsätzlich alle Moos- und Flechtenarten. Für diese ist es verboten, sie ohne vernünftigen Grund der Natur zu entnehmen, ihre Bestände zu vernichten oder ihre Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Jede und jeder darf aber Moose und Flechten in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen. Wer sich als Sammler somit rücksichtsvoll verhält und Proben im kleinen Umfang für wissenschaftliche Zwecke sammelt, kann dies so tun.
Ausnahmen gelten natürlich in Schutzgebieten, (z. B. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturdenkmäler). Ausnahmegenehmigungen können bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden. Die erhobenen Daten sollten dann jedoch den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Bisweilen sind zeitliche Einschränkungen zu beachten, wie z. B. zur Vogel-Brutzeit.
Wer gewerbsmäßig Pflanzen entnimmt, bedarf dazu stets einer Genehmigung, die zu erteilen ist, wenn der Bestand der betreffenden Art am Ort der pfleglichen Entnahme nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt ist.

Rechtlicher Schutz von Moosen und Flechten in Deutschland

Besonderer Artenschutz

Der besondere Artenschutz umfasst „besonders geschützte Arten“ und „streng geschützte Arten“. Hierbei ist zu beachten, dass die „streng geschützten Arten“ eine Untergruppe der „besonders geschützten Arten“ ist, für die weitere Schutzvorschriften gelten. 

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Besonderer Artenschutz Dicranum viride eine Art der FFH Richtlinie / Steiermark | © Christian Berg
Rechtlicher Schutz von Moosen und Flechten in Deutschland

Artenschutz in der Schweiz

Der Artenschutz in der Schweiz richtet sich nach der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) SR 451.1:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/249_249_249/de
Moosschutz in der Schweiz:
https://www.swissbryophytes.ch/index.php/de/mehr-ueber-moose/gefaehrdung-und-schutz/artenschutz
Flechtenschutz in der Schweiz
https://swisslichens.wsl.ch/de/artenfoerderung/gesetzliche-grundlagen/

Artenschutz in Österreich

Österreich hat keine Rahmengesetzgebung, die Zuständigkeit im Naturschutz liegt vollständig bei den Ländern. Der Schutz der Moose ist nur geregelt. So stehen beispielsweise in der Steiermark nur die Torfmoose und in Oberösterreich nicht einmal sämtliche Torfmoosarten unter Schutz.

Artenschutz in Luxemburg

Umfassend sind die gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg, wo ergänzend zu den Regelungen der FFH-Richtlinie, 102 Laubmoose und 46 Lebermoose sowie alle Moose auf Sandsteinfelsen geschützt sind.

Artenschutzrecht in Südtirol

In Südtirol sind die Moosarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie vollkommen geschützt. Es ist auch verboten, den Standort vollkommen geschützter wild wachsender Pflanzen so zu verändern, dass ihr Fortbestand gefährdet oder beeinträchtigt wird.
In den Naturdenkmälern, Biotopen, Naturparken und Natura 2000-Gebieten sind alle Pflanzenarten, einschließlich der Pilze, vollkommen geschützt (Art. 9).

Europarecht

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ist das modernste und beste je in Kraft getretene Naturschutzrecht der Welt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_92/43/EWG_(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
Nach Artikel 3 Abs. 1 der in der Europäischen Union geltenden FFH-RL wird ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete errichtet, das u. a. aus Gebieten besteht, die die Habitate der Arten des Anhangs II umfassen. Dazu gehören auch einige Moosarten.
Für diese Moosarten sollen die Mitgliedstaaten nach Artikel 13 FFH-RL die erforderlichen Maßnahmen, ergreifen um ein striktes Schutzsystem aufzubauen.
Flechten sind nicht in der FFH-RL enthalten.

Rechtlicher Schutz von Moosen und Flechten in Deutschland

Hinweise für Fernreisen

Es wird darauf hingewiesen, dass einige Staaten strikte Regelungen für die Ausfuhr von Pflanzenproben besitzen. Bei der Mitnahme von Moosen oder Flechten, z. B. aus Urlaubsländern, sollte man sich über die rechtlichen Modalitäten informieren, um keine Probleme bei der Ausreise zu bekommen. Bei Flechten ist zu beachten, dass auch deren Substrat, insbesondere Gesteinsmaterial, häufig mit einem Exportverbot belegt ist. Ausfuhrgenehmigungen erteilen hierfür spezialisierte Stellen. Vergewissern Sie sich, dass Veranstalter einer internationalen Exkursion tatsächlich alle relevanten Genehmigungen für die Ausfuhr von Belegmaterial inklusive Substrat eingeholt und Ihnen ausgehändigt haben, bevor Sie die Rückreise antreten.
Hinweise fuer Fernreisen Hypnodendron arcuatum | © Christian Berg